IHR PROFESSIONELLER PARTNER
FÜR ABSCHEIDETECHNIK

Abscheidetechnik

UNSERE LEISTUNGEN

ÖL- UND BENZINABSCHEIDER

  • Entleerung + Reinigung der Abscheider, Verwertung + Entsorgung der Abscheiderinhalte
  • Monatliche/halbjährliche Wartungen inkl. Führung des Betriebstagebuchs, nach EN 858-2 + DIN 1999-100
  • Lieferung und Einbau von Ersatzteilen
  • Planung und Einbau von Abscheideranlagen
  • Tankflächen­fugensanierung
  • Generalinspektionen nach EN 858-2 in Verbindung mit DIN 1999-100/101 Dichtheitsprüfung DIN EN 1610 §61 Landeswasser­gesetz nach VAwS
  • Dichtheitsprüfung von Tankflächen
  • Sachkundeschulungen
  • Erstellung + Ausführung von Sanierungskonzepten

FETTABSCHEIDER

  • Entleerung + Reinigung der Abscheider, Verwertung + Entsorgung der Abscheiderinhalte
  • Jährliche Wartungen
  • Planung und Einbau von Abscheideranlagen
  • Lieferung und Einbau von Ersatzteilen
  • Erstellung + Ausführung von Sanierungskonzepten
  • Dichtheitsprüfung EN 1825 sowie DIN 4040-100 in Verbindung mit DIN 1610
  • Professioneller Service aus einer Hand

Abscheideranlagen

Abscheideranlagen sowie Zu- und Ablaufleitungen müssen alle 5 Jahre nach DIN 1999-100 bzw. DIN 4040-100 in Verbindung mit der DIN 1610 auf Dichtheit geprüft werden. Das Prüfungsprotokoll ist der jeweils zuständigen Behörde vorzulegen. Auch bei Neuanlagen muss der Nachweis vor der Inbetriebnahme vorgelegt werden. 

Bei Um- und Neubauten von Kleinkläranlagen müssen diese auf Dichtheit nach der DIN 12566-1 in Verbindung mit DIN1610 geprüft werden. Nachprüfungen sind alle 20 Jahre erforderlich.

Die entsprechenden Prüfungen zur Ausstellung des Nachweises können nur durch einen fachkundigen und zugelassenen Betrieb durchgeführt werden.

Generalinspektion bei Abscheideanlagen

Alle Arbeiten zur Generalinspektion einer Abscheideanlage erfolgen auf Basis gesetzlicher Vorgaben, geltender DIN-Normen und unter Berücksichtigung regionaler und behördlicher Auflagen.

Ablauf einer Dichtheitsprüfung

Zur Dichtheitsprüfung werden die Zu- und Abläufe der Abscheideanlage mit Absperrblasen zuverlässig abgedichtet. Anschließend wird der Abscheider mit Wasser gefüllt. Mit moderner Computertechnik und speziellen Messsonden können undichte Stellen punktgenau sondiert werden. Undichte Stellen werden direkt repariert oder saniert - umweltfreundlich und nachhaltig. Nach Abschluss aller Arbeiten erhalten Sie von uns einen abschließenden Prüfbericht mit Details zu den durchgeführten Messungen und ggf. auch Reparaturen. Der Bericht beinhaltet die folgenden Angaben:

  • Neueste Messtechnik; Messgenauigkeit 0,1mm
  • Lokalisierung der Leckagen
  • Ausführliche Messprotokolle
  • Fotodokumentation
  • ggf. Sanierungsvorschläge

Wartungsvertrag zur regelmäßigen Kontrolle der Abscheideanlage

Prüfungen in kürzeren Intervallen sind empfehlenswert, um Schäden frühzeitig zu erkennen. So können Störfälle vermieden und mögliche Reparaturkosten minimiert werden. Der Wartungsvertrag beinhaltet auch Informationen bei Gesetzesänderungen. Regelmäßige Wartungen können auch die gesetzlich geregelten Entsorgungsintervalle verlängern.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

GIBT ES GESETZLICHE VORGABEN FÜR EINE GENERALINSPEKTION?

Der Gesetzgeber gibt vor, dass eine Generalinspektion alle 5 Jahre durchgeführt werden muss. Abschließend muss der zuständigen Behörde ein Bericht über die Dichtigkeit und 100%ige Funktionsfähigkeit vorgelegt werden.

WANN MUSS EIN ABSCHEIDER GELEERT WERDEN?

Der Gesetzgeber macht folgende Vorgaben zur Leerung von Abscheidern. Ortssatzungen und Länderverordnungen können von diesen Vorgaben abweichen.

  • Grundsätzlich müssen Abscheider alle 5 Jahre geleert und gereinigt werden.
  • Für Biodiesel-Abscheider gilt eine jährliche Reinigungspflicht.
  • Abscheider sind zu leeren, sobald die Schlammkammer bis zur Hälfte voll ist.
  • Bei Leichtflüssigkeitsabscheidern muss eine Leerung erfolgen, sobald 80% der Speichermenge erreicht ist.

WAS MUSS BEI EINER STILLLEGUNG EINER ABSCHEIDERANLAGE BEACHTET WERDEN?

Grundsätzlich gilt, dass alle notwendigen Arbeiten von einer ausgewiesenen Fachfirma durchgeführt werden müssen. Nur so können dauerhafte Umweltschäden durch fehlerhafte Entwässerung vermieden werden.

  • Leitungen müssen verschlossen werden.
  • Der Abscheider muss mit Kies, Sand oder Beton verfüllt werden.
  • Alle Zuläufe müssen fachgerecht versiegelt werden.
  • Zuläufe von Hof oder Freiflächen müssen ebenfalls versiegelt oder an das Regenwassernetz angeschlossen werden.

Zertifizierung & Zulassung:

EFBV, WHG § 62, §61 A LWG NRW § 13 ABSATZ;l 4 SÜWVO ABW
ZERTIFIZIERTER GRUNDSTÜCKSENTWÄSSERUNGSBERATER