Durch defekte sowie undichte Rohrleitungen tritt Abwasser ungefiltert aus. Dies kann zur Verunreinigung im Boden und Grundwasser führen. Auch undichte Stellen können dazu führen, dass Fremdwasser in Rohrleitungen eindringt. In diesem Fall kann das höhere Wasservolumen die Kläranlage stärker beanspruchen und ggf. die Abwassergebühren erhöhen. Dringt Erdreich durch defekte Stellen ein, können Verstopfungen den Durchfluss im Rohr blockieren und damit erhebliche Schäden durch Stauwasser hervorrufen.
Beim Neubau eines Hauses müssen alle erdverlegten Abwasserleitungen gemäß § 61 LWG NRW nach DIN 1986-30 und/oder DIN EN 1610 auf Dichtheit geprüft werden. Die Dichtheit der privaten Abwasserleitungen ist gemäß der örtlichen Satzung vom Grundstückseigentümer nachzuweisen. Der Eigentümer hat seine Kellerräume außerdem gegen Rückstau aus der öffentlichen Abwasseranlage zu sichern.
Bei neuen Abwasserleitungen ist eine Dichtheitsprüfung sofort nach Errichtung vorzunehmen. Bei bestehenden Abwasserleitungen muss die erste Dichtheitsprüfung nach einer wesentlichen Änderung erfolgen. In Wasserschutzgebieten muss diese bis spätestens 2020 durchgeführt werden.
Alle erdverlegten Abwasserleitungen auf dem Grundstück die Schmutz oder Mischwasser ableiten, sind auf Dichtheit zu prüfen. Gleiches gilt für Revisionsschächte mit offenem Gerinne. Reine Regenwasserleitungen und Schächte sind von der Pflicht zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen ausgenommen, es sei denn, sie sind bei Mischwassersystemen nicht gegen Rückstau gesichert.
In der Regel ist der Kommune ein oder mehrere Dichtheitsprüfprotokolle sowie ein Lageplan bzw. eine Skizze über den Verlauf der Leitungen vorzulegen.
Dichtheitsprüfungen werden von sachkundigem, geschultem Fachpersonal, welches von der Kammer anerkannt und zugelassen ist, durchgeführt. Unsere Prüfer sind sachkundig und von der IHK Aachen zugelassen.
Die Grundleitungen werden gemäß den Bestimmungen der entsprechenden Regelwerke bis zu einer vorgesehenen Höhe mit Wasser oder Luft gefüllt. Anschließend erfolgt die eigentliche Dichtheitsprüfung. Für einen definierten Zeitraum wird bei gleichbleibender Füllhöhe eine evtl. erforderliche Wasserzugabe und somit der vorhandene Wasserverlust gemessen.Die Prüfzeit beträgt bei neuen Leitungen 30 Minuten und bei bestehenden Leitungen 15 Minuten. Für die Durchführung der Dichtheitsprüfung ist eine Revisionsöffnung oder ein Revisionsschacht im Keller bzw. ein Kontrollschacht außerhalb des Gebäudes erforderlich.
Sollte die Dichtheitsprüfung ergeben, dass Ihr Abwasserkanal oder Schacht nicht dicht ist, muss er saniert oder repariert werden. Zur Schadensfeststellung ist eine Kanal-TV-Untersuchung des Leitungssystems vorzunehmen. Abhängig vom festgestellten Schadensbild gibt es verschiedene grabenlose Sanierungsverfahren, die ohne das Aufbaggern von Haus und Hof durchgeführt werden können
Eine weitere Lösung ist natürlich die komplette Erneuerung in offener Bauweise. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen Teil oder ggf. sogar sämtliche Leitungen an der Wand oder unter der Kellerdecke zu verlegen. Das hat den Vorteil, dass diese Leitungen nicht erdverlegt sind und somit keiner Dichtheitsprüfung unterliegen.