Rohr- und Kanalleitungen sanieren wir grabenlos, schnell und sauber mit moderner Inliner- oder Partliner-Technik. Bei diesen Techniken zur Kanalreparatur oder Kanalsanierung wird der Schaden direkt im betroffenen Kanalrohr behoben. Das Freilegen von Rohren ist nicht notwendig. Aufwand und Kosten dieser Form der Kanalreparatur sind dadurch deutlich geringer.
Dieses Verfahren wird hauptsächlich bei der Kanalreparatur angewendet. Ein mit Harz getränktes Schlauchgewebe wird an die beschädigte Stelle geschoben und verschließt diese somit dauerhaft und sicher.
Zeigen die Ergebnisse der Kamerafahrt mehrere schadhafte Stellen ist eine Kanalsanierung notwendig. Hier kommt das Schlauchliner-Verfahren zum Einsatz. Dabei wird das komplette Rohr von innen mit dem Schlauchgewebe ausgekleidet und abgedichtet. Die Zuläufe werden anschließend mit Spezialwerkzeug wieder geöffnet.
Nach dem bundesweit geltenden Wasserhaushaltsgesetz (WHG) müssen alle öffentlichen und privaten Abwasserkanäle funktionssicher und dicht sein. Durch alte und undichte Rohrverbindungen, Risse oder Scherbenbildung aber auch durch Wurzeleinwuchs, kann sowohl Abwasser in das Grundwasser als auch umgekehrt in das Abwassernetz gelangen. Abwasseranlagen sind nach den anerkannten Regeln der Technik zu errichten und auch zu unterhalten. Ein großes Schadenspotential bilden die privaten Grundstücksentwässerungsleitungen, da diese oft im "Do-it-yourself" Verfahren gebaut worden sind. Nach Expertenmeinung sind mindestens 70-90% dieser im Privatbesitz befindlichen Leitungen sanierungs- oder gar erneuerungsbedürftig.
Sollte die Dichtheitsprüfung ergeben, dass Ihr Abwasserkanal oder Schacht nicht dicht ist, muss er natürlich saniert werden. Zur Schadensfeststellung ist eine TV-Untersuchung des Leitungssystems vorzunehmen.
Abhängig vom festgestellten Schadensbild gibt es verschiedene grabenlose Sanierungsverfahren:
Eine weitere Lösung ist natürlich die komplette Erneuerung in offener Bauweise. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen Teil oder ggf. sogar sämtliche Leitungen an der Wand oder unter der Kellerdecke zu verlegen. Das hat den Vorteil, dass diese Leitungen nicht "erdverlegt" sind und somit keiner Dichtheitsprüfpflicht unterliegen.
Die privaten Abwasserleitungen müssen gemäß § 61 LWG NRW geschlossen, dicht und, soweit erforderlich, zum Reinigen eingerichtet sein. Die Dichtheit der privaten Abwasserleitungen ist gemäß der örtlichen Satzungen vom Grundstückseigentümer nachzuweisen. Der Eigentümer hat seine Kellerräume außerdem gegen Rückstau aus der öffentlichen Abwasseranlage zu sichern.
Die höheren Kosten für das Auswechseln der Rohrleitungen bleiben Ihnen mit den oben beschriebenen Sanierungsverfahren erspart. Die Sanierungskosten sind im Idealfall bis zu 50% günstiger als herkömmliche Verfahren. Gleichzeitig wird die Sanierungsdauer im Vergleich zu einer Neuinstallation in einem Bruchteil der Zeit zu realisieren sein.